Rechtliches · Stand 15.09.2026

Garantiebedingungen

Stand: 15. September 2026

Garantiegeber: KS Containers, Wörthstraße 13, 76726 Germersheim, Deutschland, E-Mail: infos@ks-containers.com.

Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Die KS-Garantie ist eine freiwillige Händlergarantie im Sinne des § 443 BGB, die wir zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewähren. Sie schränkt diese Rechte nicht ein und ist für Sie kostenlos. Die Inanspruchnahme der Garantie ist unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten, die Ihnen gegenüber uns als Verkäufer zustehen.

§ 1 Garantiegegenstand und Garantiedauer

(1) Die KS-Garantie gilt für Container, die Sie bei KS Containers gekauft haben und die auf der Rechnung ausgewiesen sind.

(2) Die Garantiedauer beträgt

  • 18 Monate ab Ablieferung für neue Container (One-Way / Neu),
  • 6 Monate ab Ablieferung für gebrauchte Container aller Zustandsklassen.

(3) Maßgeblich für den Beginn der Garantiefrist ist das Datum der Ablieferung bzw. Abholung laut Lieferschein. Durch eine Garantieleistung wird die Garantiefrist weder verlängert noch beginnt sie neu.

(4) Die Garantie gilt gegenüber dem Erstkäufer. Bei Weiterveräußerung des Containers innerhalb der Garantiefrist geht die Garantie auf den Erwerber über, sofern dieser die Originalrechnung und den Lieferschein vorlegt.

§ 2 Umfang der Garantie

Wir garantieren, dass der Container während der Garantiedauer die folgenden Eigenschaften aufweist:

  1. Dichtigkeit gegen Wind und Wasser. Dach, Seitenwände, Stirnwand, Boden und Türen sind so beschaffen, dass bei geschlossenen Türen kein Niederschlagswasser in den Innenraum eindringt und der Container im Sinne der Branchenbezeichnung „wind- und wasserdicht" (WWT) ist. Bei gebrauchten Containern gilt dies nur, sofern die Produktbeschreibung die Zustandsklasse als wind- und wasserdicht ausweist.
  2. Funktion der Türen und Verriegelung. Beide Türflügel lassen sich öffnen und schließen; die Verriegelungsstangen, Nocken, Halterungen und Griffe funktionieren; die Türdichtungen liegen an.
  3. Struktur. Der tragende Rahmen (Eckpfosten, Längs- und Querträger, Eckbeschläge) sowie der Boden weisen keine strukturellen Schäden auf, die die Nutzung als Lagercontainer beeinträchtigen.

Bei gebrauchten Containern bezieht sich die Garantie auf den in der Produktbeschreibung angegebenen Zustand. Eigenschaften, die über die angegebene Zustandsklasse hinausgehen (z. B. seetaugliche CSC-Zulassung bei einem als Lagercontainer verkauften Container), sind nicht Gegenstand der Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich zugesagt wurden.

§ 3 Ausschlüsse

Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

  • normale Gebrauchsspuren, insbesondere Kratzer, Dellen, Beulen, Farbabplatzungen, verblasste Lackierung, frühere Beschriftungen und Reparaturstellen, die bei gebrauchten Containern der angegebenen Zustandsklasse entsprechen;
  • Oberflächenrost (Flugrost, Anrostung an Kanten und Schweißnähten), der die Struktur und Dichtigkeit nicht beeinträchtigt;
  • Schäden durch unsachgemäße Aufstellung, insbesondere Aufstellung auf nicht ebenem, nicht tragfähigem oder absackendem Untergrund, fehlende Auflage an den vier Eckbeschlägen, Verwindung durch ungleichmäßige Lastverteilung oder Aufstellung in stehendem Wasser;
  • Schäden durch Umbauten, Ein- und Anbauten oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte, einschließlich Ausschnitten, Bohrungen, Schweißarbeiten, Lackierungen und Beklebungen, soweit sie nicht von uns ausgeführt oder ausdrücklich freigegeben wurden;
  • Schäden durch Gewalteinwirkung, Unfall, Vandalismus, Einbruch, Brand, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben oder sonstige höhere Gewalt;
  • Schäden durch Überladung, unsachgemäße Beladung, unsachgemäßen Transport oder unsachgemäßes Heben nach der Ablieferung, einschließlich Stapelung über die zulässigen Werte hinaus;
  • Schäden durch unterlassene Pflege, insbesondere fehlende Schmierung der Türscharniere und Verriegelungen, nicht entfernte Verschmutzungen im Türbereich oder dauerhaft stehendes Wasser auf dem Dach;
  • Kondenswasserbildung im Innenraum infolge von Temperaturschwankungen, fehlender Belüftung oder Lagerung feuchter Güter;
  • Verschleißteile wie Türdichtungen und Schlösser nach Ablauf von 6 Monaten;
  • Schäden an Lagergut oder sonstigen im Container befindlichen Gegenständen sowie Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig;
  • Container, deren Containernummer oder CSC-Schild entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert wurde.

§ 4 Garantieleistung

(1) Liegt ein Garantiefall vor, erbringen wir nach unserer Wahl eine der folgenden Leistungen:

  • Reparatur des Containers am Aufstellort oder – sofern eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist – in unserem Depot,
  • Ersatzlieferung eines gleichwertigen Containers gleicher Zustandsklasse gegen Rücknahme des beanstandeten Containers,
  • Erstattung eines angemessenen Teilbetrags des Kaufpreises, wenn Reparatur und Ersatz unverhältnismäßig sind oder der Kunde dies vorzieht und wir zustimmen.

(2) Die Kosten der Garantieleistung einschließlich Material, Arbeitszeit und – bei Reparatur oder Ersatz durch uns – des Transports innerhalb Deutschlands tragen wir. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Container an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurde oder der Aufstellort nicht mit dem ursprünglich verwendeten Fahrzeugtyp erreichbar ist, trägt der Kunde.

(3) Ersetzte Teile und zurückgenommene Container gehen in unser Eigentum über.

(4) Weitergehende Ansprüche aus der Garantie, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatz von Folgeschäden oder Nutzungsausfall, bestehen nicht. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Geltendmachung der Garantie

(1) Bitte melden Sie einen Garantiefall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, per E-Mail an infos@ks-containers.com. Die Meldung sollte enthalten:

  • Ihre Bestellnummer und die Containernummer (Präfix und Ziffernfolge am Container),
  • eine Beschreibung des Problems und den Zeitpunkt der Feststellung,
  • aussagekräftige Fotos des Schadens (Übersicht und Detail), bei Undichtigkeit nach Möglichkeit mit sichtbarem Wassereintritt oder feuchten Stellen,
  • Angaben zum Aufstellort und zur Aufstellungsart (Untergrund, Auflagepunkte),
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen.

(2) Wir bestätigen den Eingang der Meldung und prüfen den Garantiefall in der Regel innerhalb von 5 Werktagen anhand der Fotos. Sofern eine Beurteilung anhand der Fotos nicht möglich ist, vereinbaren wir eine Besichtigung vor Ort oder bitten um weitere Unterlagen.

(3) Nach Anerkennung des Garantiefalls stimmen wir die Art der Garantieleistung und den Termin mit Ihnen ab. Bitte nehmen Sie bis zur Abstimmung keine eigenen Reparaturversuche vor, da hierdurch der Garantieanspruch entfallen kann; Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung (z. B. Abdecken einer undichten Stelle mit einer Plane) sind zulässig und sollten dokumentiert werden.

(4) Stellt sich heraus, dass kein Garantiefall vorliegt (z. B. bei Schäden durch unsachgemäße Aufstellung), teilen wir Ihnen dies mit einer Begründung mit und unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein Angebot für eine kostenpflichtige Reparatur.

§ 6 Pflegehinweise zur Erhaltung des Garantieanspruchs

Zur Erhaltung des Garantieanspruchs empfehlen wir, den Container auf einer ebenen, tragfähigen Fläche mit Auflage an allen vier Eckbeschlägen aufzustellen, das Dach frei von stehendem Wasser, Laub und Schnee zu halten, die Türscharniere und Verriegelungen halbjährlich zu schmieren, die Türdichtungen sauber zu halten und für eine Belüftung des Innenraums zu sorgen. Diese Hinweise sind Teil der Garantiebedingungen; ihre Nichtbeachtung kann zum Ausschluss der Garantie nach § 3 führen, soweit der Schaden hierauf beruht.

§ 7 Verhältnis zu den gesetzlichen Rechten

Die KS-Garantie besteht neben den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber dem Verkäufer. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Bei Mängeln, die bereits bei Ablieferung vorlagen, können Sie wahlweise Ihre gesetzlichen Mängelrechte (siehe AGB § 9) oder die KS-Garantie geltend machen. Die Inanspruchnahme der Garantie ist unentgeltlich.

§ 8 Anwendbares Recht

Für die Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats nicht entgegenstehen.